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Treppenlift Krankenkasse

Welchen Zuschuss leistet die Krankenkasse zu einem Treppenlift?

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Treppenlift-Finanzierung durch die Krankenkasse: Wie kann ich einen Treppenlift Zuschuss erhalten?

Eine wesentliche Voraussetzung, um eine finanzielle Unterstützung für Ihren Treppenlift durch die Krankenkasse zu erhalten, ist die Zuordnung zu einem Pflegegrad.

Seit Anfang 2017 wurden im Rahmen des zweiten Pflege­stärkunggesetztes (PSG II) die gesetzlich definierten Pflege­stufen 0, 1, 2 und 3 durch die neuen Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 ersetzt. Die Pflegegrade bilden den Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Die genaue Einstufung, die für Sie oder Ihre pflegebedürftigen Verwandten relevant ist, wird durch die jeweilige Pflegekasse vorgenommen, welche bei Ihrer Krankenkasse ansässig ist.

Personen, die einen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben, haben die Möglichkeit, bei ihrer Pflegekasse einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung ihres Wohnumfeldes, beispielsweise einen Treppenlift, zu beantragen. Falls die betroffene Person noch keinen Pflegegrad zugewiesen bekommen hat, muss zunächst ein Antrag auf einen Pflegegrad aus der Pflegeversicherung gestellt werden.

Treppenlift für:

kurvige Treppen

  • individuelle Schienenanpassungen

  • Beförderung über zwei oder mehr Stockwerke möglich

  • auch für komplexe Treppenformen wie Wendeltreppen

ab ca.

10000,-
  • ohne Zuschuss

ab ca.

6000,-
  • ab Pflegegrad I

Treppenlift für:

gerade Treppen

  • Schienen verlaufen gerade

  • geringe Treppenlift-Kosten im Vergleich zu anderen Treppenliften

  • kompaktes Design, ideal für enge Treppen

ab ca.

5300,-
  • ohne Zuschuss

ab ca.

1300,-
  • ab Pflegegrad I

Treppenlift für:

den Außenbereich

  • beständige Materialien gegen UV-Strahlung und hohe Temperaturen

  • stromunabhängig dank Akku

  • Schlüsselverriegelung schützt vor Fremdgebrauch

ab ca.

5800,-
  • ohne Zuschuss

ab ca.

1800,-
  • ab Pflegegrad I

Welchen Treppenlift Zuschuss gibt es von der Krankenkasse?

Gemäß des zweiten Pflegestärkungsgesetzes haben Pflegebedürftige schon ab Pflegegrad I Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu € 4.000,- für einen Treppenlift von ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren Pflegebedürftigen kann dieser Zuschuss sogar gebündelt werden. Jede pflegebedürftige Person kann, sofern ein Pflegegrad vorliegt, das Geld erhalten und zur Finanzierung einer gemeinsamen Maßnahme, beispielsweise einem Treppenlift, beitragen. Dabei ist der Zuschuss-Höchstbetrag pro Maßnahme auf € 16.000,- (max.4 Personen) limitiert.

Um die Bewilligung des Zuschusses für die Installation eines Treppenlifts von der Pflege- oder Krankenkasse zu erlangen, sind bei der Antragstellung spezielle Formulierungen und formale Prozesse zu beachten. Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie einen Krankenkassen Zuschuss für einen Treppenlift beantragen.

Treppenlift Zuschuss bei der Krankenkasse beantragen

Schritt 1: Antrag auf Pflegegrad

Um einen Zuschuss für einen Treppenlift von der Krankenkasse zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Dies geschieht entweder telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Pflegekasse.

  • Beantragen Sie den Pflegegrad telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Pflegekasse.

  • Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK; bis 2021: Medizinischer Dienst der Krankenkassen) oder MEDICPROOF

  • Sie erhalten einen Bescheid über den zuerkannten Pflegegrad.

  • Bei Unzufriedenheit mit dem zugewiesenen Pflegegrad können Sie Widerspruch einlegen.

  • Ein schriftlicher Antrag per Brief, Fax oder E-Mail liefert ein Belegdatum für die Antragstellung.

Treppenlift-Zuschüsse erhalten, z. B. von der Krankenkasse

Schritt 2: Beratung

Ein Kostenvoranschlag ist unerlässlich für die Beantragung von Zuschüssen für einen Treppenlift bei der Krankenkasse. In einem kostenlosen Beratungsgespräch kann unser Experte alle Ihre Fragen beantworten und Ihnen ein individuelles Angebot vorlegen.

  • Ein Kostenvoranschlag ist für die Beantragung von Zuschüssen unverzichtbar.

  • Unser Experte kann im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgesprächs einen Kostenvoranschlag erstellen.

  • Alle offenen Fragen können während des Beratungsgesprächs geklärt werden.

  • Die Beratung beinhaltet auch Informationen über weitere mögliche Zuschüsse und Finanzierungsoptionen.

  • Ziel der Beratung ist die Verbesserung Ihrer Mobilität und Autonomie zu Hause.

Schritt 3: Antrag auf Treppenlift

Um den Kommunikationsaufwand mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse zu minimieren und den Antragsprozess effizient zu gestalten, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

  • Bestätigen Sie, ob ein Pflegegrad bereits vorliegt. Wenn nicht, beantragen Sie diesen bei Ihrer zuständigen Pflegekasse, die Teil Ihrer Krankenkasse ist (siehe Schritt 1).

  • Beschaffen Sie einen Kostenvoranschlag für den Kauf und die Installation eines Treppenlifts. In den meisten Fällen ist die Vorlage eines Kostenvoranschlags ausreichend.

  • Der Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds, z. B. ein Treppenlift, kann formell oder informell gestellt werden.

Schritt 4: Antrag genehmigt

Für Personen mit einem Pflegegrad stehen die Chancen für eine Genehmigung des Zuschusses durch die Krankenkasse für den Treppenlift in der Regel gut. Nach der Genehmigung können die nächsten Schritte zur Installation des Treppenlifts eingeleitet werden. Denken Sie daran, alle Originalrechnungen aufzubewahren, um sie nach der Installation des Treppenlifts an die Kranken- bzw. Pflegekasse weiterzuleiten.

  • Bei Vorliegen eines Pflegegrades sind die Erfolgsaussichten für eine Zuschussgenehmigung gut.

  • Nach positivem Bescheid kann der Treppenlift installiert werden.

  • Es ist wichtig, dass Sie alle Originalrechnungen für die spätere Weiterleitung an die Kranken-/Pflegekasse sammeln.

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Machen Sie doch eine Treppenlift-Probefahrt, denn diese hat viele Vorteile: Sie bietet Ihnen die Sicherheit, dass der Kauf eine sinnvolle Investition ist. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit Treppenlift-Kunden ins Gespräch zu kommen und ihnen Ihre Fragen zu stellen.

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Wir nutzen bereits einen Treppenlift:

„Ich habe richtig Angst gehabt: Dann muss ich ins Heim!“ Ein schwerer Unfall sorgte dafür, dass Frau F. nicht mehr so konnte, wie sie eigentlich wollte. Die Vorstellung das geliebte Zuhause zu verlassen, erfüllte sie mit großer Angst. Durch einen Lifter von TK Elevator kann sie ihr Bad und die anderen Räume in der ersten Etage wieder komfortabel und sicher erreichen […]

Kundenstimme Frau F.

„Treppen steigen mit Schmerzen […] Kein schönes Gefühl.“ Herr T. kann sich noch genau an die Zeit ohne Treppenlift erinnern – und will diese Zeit schnell vergessen. In diesem Interview berichtet er von seinen Erfahrungen mit dem Sitzlift von TK Elevator Encasa […]

Kundenstimme Herr T.

Mit dem Flow II (Vorgängermodell des Sitzlift S200) flexibel von A nach B: Für Dagmar L.-F. eine enorme Erleichterung. „Es ist wie ein Rollstuhl, ein Stück Freiheit. Ich muss nicht überlegen: „Brauchst du das wirklich von oben oder brauchst du es nicht?“, sondern ich kann einfach sagen: „Gut, dann fahre ich mal rauf […]

Kundenstimme Frau L.-F.

Treppenlift-Beratung: Vorteile eines Treppenliftes

Freie Mobilität im eigenen Zuhause

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Probleme beim Treppensteigen haben und sich in Ihrem eigenen Zuhause nicht mehr frei bewegen können, hilft ein Treppenlift  dabei sich wieder selbstständig im eigenen Haus zu bewegen.

Zuschüsse und Fördermöglichkeiten

Es gibt verschiedene Förder-und Zuschussmöglichkeiten für Treppenlifte. So können z. B. Personen mit einem Pflegegrad Zuschüsse über die Krankenkasse erhalten. TK Home Solutions berät auch rund um das  Thema Zuschüsse, prüft weitere Fördermöglichkeiten und hilft bei der Antragstellung.

Maßgeschneiderte Treppenlift-Lösungen für jede Treppenform

Ein Treppenlift bzw. die dazugehörige Fahrschiene ist immer eine Maßanfertigung. 

Jeder Treppenlift wird  individuell an die baulichen Voraussetzungen der Treppe und natürlich der Kundenwünsche.

Bundesweites Servicenetz und fachgerechte Montage

Ein komfortabler Rundum-Service ist für erfahrene Hersteller wie TK Home Solutions selbstverständlich. Ausschließlich erfahrene Fachtechniker führen den Treppenlift-Einbau vor. Die Montage ist i. d. R. innerhalb eines Tages erledigt.

Treppenlift-Zuschuss Pflegekasse: Tipps und Tricks

Ob Sie sich entscheiden, einen Treppenlift zu kaufen oder zu mieten, hat keinen Einfluss auf die finanzielle Unterstützung, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten können. Ein einfacher Treppenlift für eine gerade Treppe kostet etwa € 5.300,-, einschließlich Sitzlift, Schienen und Installation. Mit einem Zuschuss der Krankenkasse (ab Pflegegrad I) könnten Ihre Kosten in diesem Beispiel um € 4.000,- auf nur noch € 1.300,- sinken. Wenn auch Ihr Ehepartner einen Pflegegrad hat, könnte sogar der gesamte Preis des Treppenlifts erstattet werden!

Die meisten Treppenlifte werden für gewundene Treppen benötigt. Da hier die Treppenliftschiene speziell für die jeweilige Treppe angefertigt werden muss und der Sitz drehbar ist, beginnen die Preise für solche Treppenlifte bei etwa € 10.000,-, inklusive Beratung, Lieferung und Installation.

Der formelle Antrag auf Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme wird direkt bei der Kranken- bzw. Pflegekasse gestellt. Sie können entweder persönlich bei Ihrer Kasse nach den benötigten Unterlagen fragen oder sich auf der Website Ihrer Kasse informieren. Dort finden Sie in der Regel die entsprechenden Formulare zum Download.

Der informelle Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden und sollte unbedingt den Wunsch nach einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme ausdrücken. In Ihrem Schreiben sollten Sie deutlich machen, warum Sie den Lift benötigen, idealerweise durch eine kurze Erklärung Ihrer gesundheitlichen Situation. Ihrem Antrag sollten Sie zudem einen Kostenvoranschlag und Fotos der räumlichen Gegebenheiten beifügen, die klar zeigen, warum die Maßnahme erheblich zur Aufrechterhaltung Ihrer selbstständigen Lebensführung beiträgt.

Bitte beachten Sie, dass die Unterstützung von € 4.000,- pro Maßnahme gewährt wird. Alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme notwendig sind, werden als eine Maßnahme angesehen. Sollten sich durch die Veränderung Ihres Pflegegrades im Laufe der Zeit weitere Maßnahmen ergeben (z. B. eine barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers), handelt es sich dabei um neue Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, für die erneut ein Zuschuss von bis zu € 4.000,- gezahlt werden kann.

Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz erhalten pflegebedürftige Personen bereits ab Pflegegrad I einen Zuschuss von € 4.000,- für einen Treppenlift von der Kranken- bzw. Pflegekasse. Für Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft ist es zudem möglich, den Zuschuss zu kumulieren. Das bedeutet, dass jedem Pflegebedürftigen mit einem vorhandenen Pflegegrad Geld für eine gemeinsame Maßnahme, z. B. die Anschaffung eines Treppenlifts, zur Verfügung gestellt wird. Der Gesamtbetrag pro Maßnahme ist jedoch auf insgesamt € 16.000,- begrenzt.

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Treppenlift Krankenkasse: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Aus großer Erfahrung in der Treppenliftberatung wissen wir: Es gibt bestimmte Fragen, die unsere Interessenten besonders häufig bewegen. Daher möchten wir diese Fragen hier gesammelt beantworten.

Ja, Treppenlifte können bezuschusst werden. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad können von ihrer Pflegekasse einen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erhalten. Dieser Zuschuss kann bis zu € 4.000,-betragen und wird für Maßnahmen gewährt, die die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern oder die Pflege zu Hause erleichtern. Dazu zählt auch die Installation eines Treppenliftes.

Eine ärztliche Verordnung für einen Treppenlift ist in der Regel nicht möglich. Allerdings kann ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit eines Treppenlifts bestätigt, bei der Antragstellung auf Zuschüsse hilfreich sein. Letztlich entscheidet die Pflegekasse anhand der eingereichten Unterlagen über die Gewährung von Zuschüssen.

Ein Treppenlift wird von der Krankenkasse dann bezahlt, wenn der Antragsteller einen anerkannten Pflegegrad hat und der Treppenlift dazu beiträgt, das Wohnumfeld des Pflegebedürftigen zu verbessern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Treppenlift gekauft oder gemietet wird.

Für den Zuschuss zur Installation eines Treppenlifts ist ein Pflegegrad notwendig. Dieser ersetzt seit 2017 die zuvor bestehenden Pflegestufen. Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig vom Pflegegrad und beträgt maximal € 4.000,-.

Die Pflegekasse zahlt für einen Treppenlift einen Zuschuss von bis zu € 4.000,-. Dieser Betrag wird für Maßnahmen gewährt, die das Wohnumfeld des Pflegebedürftigen verbessern. Die Kosten, die darüber hinausgehen, müssen vom Antragsteller selbst getragen werden.

Einen Treppenlift beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Dem Antrag fügen Sie einen Kostenvoranschlag für den Treppenlift sowie gegebenenfalls ein ärztliches Attest bei. Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Gewährung des Zuschusses.

Die Kosten für einen Sitz-Treppenlift können stark variieren, abhängig von der Beschaffenheit der Treppe und den individuellen Anforderungen. Ein einfacher Treppenlift für eine gerade Treppe kostet in der Regel ab etwa € 5.300,- einschließlich Montage.

Ohne Pflegestufe tragen Sie die Kosten für einen Treppenlift in der Regel ohne Unterstützung der Krankenkasse. Hier variieren die Kosten je nach Modell und Ausführung. Für einen einfachen Sitz-Treppenlift für eine gerade Treppe können Sie mit Kosten ab etwa € 5.300,- rechnen. Für Modelle, die für kurvige Treppenverläufe konzipiert sind, beginnen die Preise bei rund € 10.000,-. Es gibt aber neben der Krankenkasse noch weitere Möglichkeiten für eine Treppenlift-Förderung, z. B. von der KfW. Ihr Treppenliftberater wird Sie umfassend informieren.

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