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Treppenlift-Zuschüsse

Wie Sie finanzielle Unterstützung für Komfort und Sicherheit zu Hause erhalten.

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Treppenlift-Zuschüsse und Förderungen

Als Treppenliftberater stellen wir sicher, dass Ihre Bewegungsfreiheit in Ihrem Eigenheim bewahrt bleibt. Eine seriöse und umfassende Treppenliftberatung beinhaltet auch Informationen rund um mögliche Treppenlift-Zuschüsse. Somit erhalten Sie also nicht nur die ideale Treppenlift-Lösung für Ihr Zuhause, sondern auch Unterstützung bei der Reduzierung Ihrer Ausgaben für einen Treppenlift.

Was sollten Sie beim Kauf eines Treppenlifts berücksichtigen?

Bevor Sie sich für einen Treppenlift entscheiden, sollten Sie Ihre Wohnverhältnisse und Finanzen evaluieren, um sicherzustellen, dass Sie problemlos finanzielle Unterstützung für den Treppenlift beantragen können. Einige wesentliche Punkte können die Gewährung Ihrer Treppenlift-Zuschüsse beeinflussen:

  • Sind Sie Mieter oder Besitzer der Immobilie? Falls Sie in einem Mietshaus wohnen, in dem der Treppenlift eingebaut werden soll, sollten Sie zunächst Ihren Vermieter einbeziehen.

  • Haben Sie bereits einen Pflegegrad?

  • Benötigen Sie finanzielle Unterstützung für den Treppenliftkauf?

Kostenübernahme Treppenlift: Wer bezuschusst einen Treppenlift?

Es sollte keine Hürde geben, die Sie davon abhält, volle Freiheit und Mobilität in Ihrem eigenen Zuhause zu erleben. Unter bestimmten Bedingungen wird ein Anteil der Kosten für einen Treppenlift übernommen, sodass Sie nicht die gesamten Ausgaben tragen müssen. Sie können die Treppenlift-Zuschüsse bei verschiedenen staatlichen oder regionalen Stellen beantragen. Da die Beantragung von Zuschüssen für Ihren Treppenlift stark von Ihrer persönlichen Situation abhängt, ist eine Treppenliftberatung durch einen Experten sehr hilfreich. Der Treppenliftberater prüft gemeinsam mit Ihnen die Treppenlift Zuschuss Möglichkeiten und unterstützt Sie aktiv dabei, die Finanzierung für Ihren Treppenlift zu sichern.

Treppenlift Zuschüsse im Überblick:

Zuschuss der Krankenkasse

Laut § 40 Abs. 4 SGB XI können Sie bei Vorliegen eines Pflegegrades bis zu € 4.000,- pro Person als Treppenlift-Zuschuss von Ihrer Pflegekasse erhalten. Dank des zweiten Pflegestärkungsgesetzes steht bereits Personen mit Pflegegrad 1 dieser Treppenlift Zuschuss zu. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt können die Treppenlift-Zuschüsse sogar noch höher ausfallen: Ein pflegebedürftiges Ehepaar könnte bis zu € 8.000,- erhalten. Der Treppenlift Zuschuss selbst wird von der Pflegeversicherung bzw. Pflegekasse bereit gestellt, über die auch die Beantragung der Förderung erfolgt. Diese ist ansässig bei Ihrer Krankenkasse und stellt Ihnen auch die entsprechenden Antragsunterlagen zusammen.

  • Zuschüsse können bis zu € 4.000,- pro Person betragen.

  • Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse (Krankenkasse) zur Beantragung eines Pflegegrades bzw. möglicher Zuschüsse.

  • Der Zuschuss sollte vor dem Einbau des Treppenlifts beantragt werden.

  • Am Tag der Antragsstellung sollte ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegen.

  • Der Einbau des Lifts muss zur Verbesserung des Wohnumfeldes beitragen.

Treppenlift-Zuschüsse erhalten, z. B. von der Krankenkasse
KfW Förderung für Treppenlift

Treppenlift-Zuschuss KfW

Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455-B)“ unterstützt den Kauf Ihres Treppenlifts durch direkte Treppenlift-Zuschüsse. Damit fördert die KfW die Barrierereduzierung und Sicherheitserhöhung in Ihrem Zuhause.

  • Förderfähig sind Eigentümer, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen.

  • Die Förderung erstreckt sich auf 10% der gesamten Investitionskosten, maximal jedoch € 6.250,- pro Wohneinheit.

  • Der Antrag sollte vor dem Kauf des Treppenlifts gestellt werden.

  • Der KfW-Zuschuss steht nur zur Verfügung, solange der staatliche Fördertopf gefüllt ist. Wichtig: Inzwischen wurden auch für 2024 Mittel bewilligt. Damit können wieder Anträge bei der KfW eingereicht werden.

    Weitere Informationen zum aktuellen Stand können Sie bei der KfW oder durch einen kostenfreie Treppenliftberatung erhalten.

Steuerliche Vorteile

Die Kosten für Ihren Treppenlift können Sie als „Außergewöhnliche Belastung“ in Ihrer Steuererklärung abgeben. Dies gilt für medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Treppenlifte, und die Steuerersparnis ist abhängig von Ihrem individuellen Einkommen und Familienstand. Informieren Sie sich deswegen im Voraus auch über die steuerliche Absetzbarkeit von Treppenliften.

  • Reichen Sie die Treppenliftkosten mit Ihrer jährlichen Steuererklärung ein.

  • Eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts ist erforderlich.

  • Bei Behinderung oder Pflegegrad 4 oder 5 ist keine medizinische Bescheinigung nötig.

  • Die Kosten können nur im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden.

  • Beratung durch einen Steuerberater oder Ihr Lohnsteuerbüro kann hilfreich sein.

Weitere Möglichkeiten für Treppenlift-Zuschüsse und Förderungen

Es besteht die Möglichkeit, dass unterschiedliche Bundesländer verschiedene Fördermaßnahmen für einen Treppenlift bieten. Die konkreten Treppenlift-Zuschüsse, deren Höhe und die zugehörigen Voraussetzungen variieren von Bundesland zu Bundesland. Unsere Treppenliftberater können Ihre Fragen bezüglich verfügbarer Fördermittel in Ihrem Bundesland beantworten und Sie bei der Beantragung unterstützen. Informieren lohnt sich!

Die Berufsgenossenschaft übernimmt in Fällen, in denen ein Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung benötigt wird, in der Regel die Kosten. Mit der Kostenübernahme des Treppenliftkaufs soll gewährleistet werden, dass die betroffene Person am alltäglichen Leben weiter teilnehmen kann.

Falls keine Unterstützung durch die Pflegekasse möglich ist, kann gegebenenfalls die Agentur für Arbeit Treppenlift-Zuschüsse gewähren. Dies ist aber nur der Fall, wenn keine Ansprüche gegenüber der zuständigen Rentenversicherung bestehen (mindestens 15 Beitragsjahre). Unter dem Dach der Initiative „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ bietet die Agentur Unterstützung an, jedoch nur, wenn der Kauf eines Treppenlifts zum Erhalt oder zur Aufnahme einer Arbeit dient. Die Prüfung der Notwendigkeit erfolgt direkt durch die Agentur für Arbeit.

Falls keine Treppenlift-Zuschüsse durch staatliche oder soziale Träger möglich ist und Sie auf den Treppenlift angewiesen sind, besteht die Möglichkeit einer Eigenfinanzierung. Hierfür bieten Banken spezielle Programme an. Eine gründliche Beratung vor Aufnahme eines Kredits ist jedoch empfehlenswert, um Ihren finanziellen Rahmen nicht zu überziehen und keine zusätzlichen Kosten zu übersehen.

Primär sollte die Finanzierung Ihres Treppenliftes durch die Pflege- oder Unfallversicherung erfolgen. Sollten hier keine Treppenlift-Zuschüsse möglich sein, können Sie sich an das Versorgungsamt wenden. Je nach Bundesland variieren die Zuständigkeiten, da die Versorgungsämter Ländersache sind.  Eine entsprechende Übersicht der Ämter nach Bundesländern finden Sie auf Wikipedia. In Bayern beispielsweise ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales zuständig.

Falls Ihre Mobilität aufgrund einer Kriegsverletzung eingeschränkt ist, können Sie sich an die Kriegsopferfürsorge wenden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

In bestimmten Situationen können Sie den Zuschuss für Ihren Treppenlift beim Integrationsamt beantragen: Dieses übernimmt 80 Prozent der Kosten, in manchen Fällen sogar den vollen Preis des Treppenlifts. Eine grundlegende Voraussetzung für die Finanzierung des Treppenliftes ist, dass Sie ohne den Treppenlift Ihren Arbeitsplatz nicht erreichen können, insbesondere wenn dieser in oberen Etagen liegt. Beachten Sie, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag ebenfalls ein Kriterium für Treppenlift-Zuschüsse ist und, dass eine Schwerbehinderung vorliegen muss. Darüber hinaus darf kein anderer Leistungsträger für die Kostenübernahme oder Zuschüsse zuständig sein.

Sie können den Zuschuss für Ihren Treppenlift bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, wenn Sie ohne den Treppenlift Ihre berufliche Tätigkeit nicht fortsetzen können und auf den Einbau des Treppenlifts angewiesen sind. In diesem Fall müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist empfehlenswert, sich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung ausführlich über Treppenlift-Zuschüsse zu informieren.

Das Sozialamt sollte nur als letzte Anlaufstelle für Ihren Treppenlift betrachtet werden. Die Sozialhilfe prüft auf Förderwürdigkeit erst dann, wenn alle anderen potenziellen Treppenlift-Zuschüsse eine finanzielle Förderung abgelehnt haben.

Gratis Treppenlift Beratung inkl. Zuschuss Check:

Mit all Ihren Fragen zur Anschaffung, Kosten und möglichen Zuschüssen eines Treppenlifts stehen unsere Fachberater an Ihrer Seite:

  • Bundesweite Beratung vor Ort ohne Kosten und ohne jegliche Verpflichtung

  • Beratung über Treppenlift-Zuschüsse und Hilfe bei Antragstellung

  • Vollständige Transparenz hinsichtlich aller anfallenden Kosten

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Wir nutzen bereits einen Treppenlift:

„Ich habe richtig Angst gehabt: Dann muss ich ins Heim!“ Ein schwerer Unfall sorgte dafür, dass Frau F. nicht mehr so konnte, wie sie eigentlich wollte. Die Vorstellung das geliebte Zuhause zu verlassen, erfüllte sie mit großer Angst. Durch einen Lifter von TK Elevator kann sie ihr Bad und die anderen Räume in der ersten Etage wieder komfortabel und sicher erreichen […]

Kundenstimme Frau F.

„Treppen steigen mit Schmerzen […] Kein schönes Gefühl.“ Herr T. kann sich noch genau an die Zeit ohne Treppenlift erinnern – und will diese Zeit schnell vergessen. In diesem Interview berichtet er von seinen Erfahrungen mit dem Sitzlift von TK Elevator Encasa […]

Kundenstimme Herr T.

Mit dem Flow II (Vorgängermodell des Sitzlift S200) flexibel von A nach B: Für Dagmar L.-F. eine enorme Erleichterung. „Es ist wie ein Rollstuhl, ein Stück Freiheit. Ich muss nicht überlegen: „Brauchst du das wirklich von oben oder brauchst du es nicht?“, sondern ich kann einfach sagen: „Gut, dann fahre ich mal rauf […]

Kundenstimme Frau L.-F.

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Treppenlift-Zuschüsse: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Aus großer Erfahrung in der Treppenliftberatung wissen wir: Es gibt bestimmte Fragen, die unsere Interessenten besonders häufig bewegen. Daher möchten wir diese Fragen hier gesammelt beantworten.

Ja, Treppenlifte werden in Deutschland gefördert. Es existieren verschiedene Optionen für Treppenlift-Zuschüsse, die von unterschiedlichen Institutionen bereitgestellt werden. Beispielsweise bietet die Pflegekasse der Krankenversicherung nach § 40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss von bis zu € 4.000,- pro Person mit Pflegegrad für die Anschaffung eines Treppenlifts. Zudem fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Anschaffung mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“.

Treppenlift-Zuschüsse werden in der Regel dann gewährt, wenn eine Person pflegebedürftig ist und eine Einstufung in einen Pflegegrad von 1 bis 5 vorliegt. Der Zuschuss muss vor der Installation des Treppenlifts beantragt werden. Im Falle der KfW-Förderung sollte der Antrag vor dem Kauf des Treppenlifts gestellt werden.

Um Treppenlift-Zuschüsse zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder direkt an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). In beiden Fällen ist es wichtig, dass der Antrag vor der Installation bzw. dem Kauf des Treppenlifts gestellt wird. Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung bieten auch unsere Berater, die deutschlandweit für Sie zur Verfügung stehen.

Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse für einen Treppenlift in Höhe von bis zu € 4.000,- pro pflegebedürftiger Person. Dieser Unterstützungsanspruch ist dank des zweiten Pflegestärkungsgesetzes bereits für Personen mit Pflegegrad 1 verfügbar. Wenn in einem Haushalt mehrere pflegebedürftige Personen leben, können sich die Treppenlift-Zuschüsse entsprechend erhöhen. Beispielsweise kann ein pflegebedürftiges Ehepaar bis zu € 8.000,- an Unterstützung erhalten.

Die erforderlichen Kriterien umfassen:

  • Um einen Pflegegrad und die damit verbundenen Treppenlift-Zuschüsse zu beantragen, müssen Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden. Ihr Treppenliftberater erklärt Ihnen mehr Details zur Krankenversicherung und Antragstellung.
  • Der Zuschuss für den Treppenlift sollte vor dem Einbau beantragt werden.
  • Sie sollten am Tag der Antragstellung in einen Pflegegrad von 1 bis 5 eingestuft sein.
  • Die Installation des Lifts sollte zur Verbesserung des Wohnumfeldes beitragen.
  • Unterstützungen können bis zu € 4.000,- pro pflegebedürftiger Person betragen.

Unsere Berater stehen Ihnen deutschlandweit persönlich zur Verfügung, helfen Ihnen gerne bei der Ausfüllung der Formulare und unterstützen Sie bei der Beantragung des Pflegekosten-Zuschusses. Natürlich kostenfrei.

Die Pflegekasse der Krankenversicherung zahlt einen Zuschuss von bis zu € 4.000,- pro Person mit Pflegegrad für die Anschaffung eines Treppenlifts. Wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt leben, kann sich der Zuschuss entsprechend erhöhen. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu € 16.000,- (also bei vier Pflegebedürftigen).

Für den Erhalt eines Zuschusses von der Pflegekasse der Krankenversicherung ist eine Einstufung in einen Pflegegrad von 1 bis 5 erforderlich. Bereits bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss.

Es gibt Unterschiede zwischen der Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln und der Antragsstellung für einen Treppenlift bei der Pflegekasse. Ein Arzt kann medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen oder Bandagen verordnen, die dann von der Krankenkasse übernommen werden.

Ein Treppenlift hingegen ist eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds einer pflegebedürftigen Person. Solche Maßnahmen werden nicht ärztlich verordnet, sondern müssen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Bei dieser Beantragung kann ein ärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung hilfreich sein, um die Notwendigkeit der Maßnahme zu belegen.

Das ärztliche Gutachten oder die Bescheinigung dient in diesem Kontext als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts. Eine solche Bescheinigung kann dabei helfen, den Zuschuss von der Pflegekasse zu erhalten. Ein Arzt kann jedoch keinen Treppenlift direkt verordnen.

Mit dem Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Erwerb eines Treppenlifts durch einen direkten Zuschuss. Das Förderziel ist die Beseitigung von Hindernissen im Wohnbereich und die Erhöhung der Sicherheit in den eigenen vier Wänden.

10 % der förderfähigen Anschaffungskosten werden bezuschusst. Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf bis zu € 5.000,- pro Wohneinheit. Es ist wichtig, den Zuschuss vor dem Kauf des Treppenliftes zu beantragen.

Eigentümer, Mieter (bei Zustimmung des Vermieters) und Eigentümergemeinschaften von Privatpersonen sind förderfähig. Unsere erfahrenen Berater erläutern Ihnen die Einzelheiten gerne in einem persönlichen Gespräch. Wichtig: Für den Zeitraum ab 2024 wurden bisher keine Mittel für die Förderung zur Verfügung gestellt.

Übersicht zur KfW-Förderung für einen Treppenlift:

  • Eigentümer, Mieter und Vermieter sind förderfähig.
  • Beantragung vor Beginn der Umbaumaßnahmen und direkt bei der KfW.
  • KfW-Bank bezuschusst den Kauf eines Treppenlifts mit bis zu 10% der Investitionskosten
  • Zuschüsse auch ohne Pflegegrad erhältlich.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Zulagen und Zuschüssen), beispielsweise von Berufsgenossenschaften oder Pflegekasse, ist leider in den meisten Fällen nicht möglich.
  • Die KfW bietet auch günstige Darlehen für den Kauf eines Treppenlifts an.

Nein, die KfW Förderung zu einem Treppenlift muss nicht zurückgezahlt werden.

Viele Mieter und Immobilienbesitzer sind sich nicht bewusst, dass sie die Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts als „Außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend machen können. Gemäß dem deutschen Steuergesetz zählen unter „Außergewöhnliche Belastungen“ solche Ausgaben, die zum Beispiel durch Pflege oder Krankheit und somit auch für medizinische Hilfsmittel wie Treppenlifte entstehen. Die Höhe der Steuerersparnis hängt von Ihren individuellen Einkommens- und Familienverhältnissen ab.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung der Treppenliftkosten ist ein Nachweis über die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts. Hierfür ist in der Regel ein einfaches ärztliches Attest ausreichend. Menschen mit Behinderung oder mit Pflegegrad 4 oder 5 können in der Regel auch ohne medizinischen Nachweis einen Treppenlift steuerlich absetzen. Entscheidend ist, dass die medizinische Notwendigkeit zum Zeitpunkt der Installation des Treppenlifts gegeben war. Dies wurde durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) im Jahr 2014 zum Thema Treppenlift bestätigt.

Die Kosten für den Treppenlift können Sie im Jahr der Anschaffung in voller Höhe in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Eine Berücksichtigung der Kosten in späteren Jahren ist nicht möglich.

Sie sollten die Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts in Ihrer jährlichen Steuererklärung unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastung“ einreichen. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerbüro.

Die Kosten für einen Treppenlift variieren je nach Modell und individuellen Bedürfnissen. Ein einfacher Sitzlift für gerade Treppen kann bereits ab ca. € 5.300,- erworben werden. Im Falle von kurvigen Treppen oder speziellen Anforderungen liegen die Treppenlift-Kosten mit Einbau bei ca. € 10.000,-. Wichtige Einflussfaktoren sind das Modell des Treppenlifts, der Ort (Treppenlift für außen oder innen), die Anzahl und Art der zu überwindenden Etagen, die Beschaffenheit der Treppe sowie etwaige Zusatzausstattungen. Gleichzeitig gibt es attraktive Treppenlift-Zuschüsse, sodass die Kosten deutlich gesenkt oder komplett übernommen werden könnten.

Die Treppenlift-Preise sind abhängig von verschiedenen Komponenten. Zu Beginn steht der Preis des Treppenlifts selbst, der von der Art des Modells (z. B. Sitzlift, Plattformlift oder Hublift) und von spezifischen Merkmalen wie der Tragfähigkeit und der Antriebsart beeinflusst wird. Hinzu kommen die Kosten für den Einbau, die sich nach der Komplexität der Installation richten. Wenn es beispielsweise notwendig ist, Kurven oder Steigungen zu bewältigen oder wenn ein Einbau außerhalb des Standardverfahrens erforderlich ist, können die Installationskosten steigen. Das liegt insbesondere an den maßgefertigten Schienen, die bei kurvigen Treppen komplexer sind. Weitere Kostenfaktoren sind die Wartung und mögliche Reparaturen, die während der Lebensdauer des Treppenlifts anfallen können. Treppenlift-Zuschüsse können den Preis für Ihren Lift spürbar senken. Unsere Berater informieren Sie umfassend.

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